Cannabis Rezept Kosten – wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Damit ein Arzt Cannabis auf Rezept verordnen darf, ist keine besondere Qualifikation erforderlich. Damit darf jeder Arzt, egal welcher Fachrichtung, seit März 2017 Cannabis verordnen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Zahn- und Tierärzte. Die Verordnung von Cannabis erfolgt über ein Betäubungsmittelrezept. Damit entfällt die zuvor vorgeschriebene Ausnahmeerlaubnis der Bundesopiumstelle.
Die Kosten für die Therapie werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen. Voraussetzung ist, dass der Patient eine schwerwiegende Erkrankung hat. Doch wann genau übernimmt die Krankenkasse bei einem Cannabis Rezept die Kosten?
Cannabis Rezept Kosten: genaue Indikationen werden im Gesetz nicht genannt
Wann genau Cannabis auf Rezept verschrieben werden kann und wann die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, ist im Gesetz nicht verankert. Wortwörtlich heißt es nur, dass Cannabisblüten und Cannabisextrakte verordnet werden dürfen, wenn:
- „eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung im Einzelfall nicht zur Verfügung steht“
oder
- „im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann“.
Damit es eine Therapie mit medizinischen Cannabis auch dann gegeben, wenn der Patient bzw. der Arzt noch nicht alle theoretisch zur Verfügung stehenden Maßnahmen ausgeschöpft hat.
Cannabis auf Rezept Kosten: es sind gesetzliche Höchstmengen festgelegt
Der Gesetzgeber hat ganz genau festgelegt, welche Mengen maximal verschrieben werden dürfen. Geregelt ist dies in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung, § 2 Absatz 1. Dort steht, dass in einer Zeit von 30 Tagen maximal bis zu 100.000 mg getrocknete Cannabisblätter verschrieben werden dürfen. Alternativ ist auch bis zu 1000 mg Cannabis Extrakt (bezogen auf den Delta 9 THC Gehalt) erlaubt.
In einigen begründeten Einzelfällen sind auch Ausnahmen möglich, zum Beispiel bei einer Dauerbehandlung. Es müssen aber immer die Vorschriften des Betäubungsmittelverkehrs eingehalten werden. Wenn solch eine Ausnahmeregelung vorliegt, ist dies auf dem Rezept anhand des Buchstaben A erkenntlich.
Somit liegt das Gesetz zwar eine maximale Menge für Cannabis fest, aber es ist nicht festgelegt, wie hoch der maximale Wirkstoffgehalt sein darf. Da Cannabis ein Naturprodukt ist und es auch noch unterschiedliche Cannabis Sorten gibt, ist dieser stark schwankend. Das Rezept muss die Cannabissorte angeben und die Menge.
Aktuell gibt es in Deutschland 13 verschiedene Cannabis Sorten, die verordnet werden können. Sie stammen überwiegend aus dem Ausland, denn in Deutschland ist mit dem ersten Cannabis aus eigenem Anbau erst frühestens 2020 zu rechnen. Trotzdem stammt das Cannabis ausschließlich aus kontrolliertem Anbau. Denn pharmazeutische Produkte unterliegen in Deutschland hohen Qualitätsanforderungen und daher sind diese auch auf den Hinblick von Cannabis standardisiert.
Unterschiede gibt es bei den verschiedenen Cannabis Sorten in der Zusammensetzung der Wirkstoffe und dies hat einen Einfluss auf die Wirkung. Solange die Cannabis Agentur des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte noch keine eigenen staatlich überwachten Cannabis Anbauflächen in Deutschland vorweisen kann, werden die Blüten und Extrakte überwiegend aus den Niederlanden und aus Kanada eingeführt.
Cannabis auf Rezept: die Therapie wird von einer Begleitstudie dokumentiert
Jede Therapie, die in Deutschland mit medizinischem Cannabis durchgeführt wird, muss mit einer Begleitstudie entsprechend dokumentiert werden. Damit sollen wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen werden. Die Datenerfassung erfolgt anonymisiert und der Arzt informiert den Patienten dementsprechend darüber. Nur wenn der Patient in der Erstverordnung der Datenerfassung zugestimmt hat, wird der anonymisierte Behandlungsbogen an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte übermittelt.
Verweigert ein Patient die Beteiligung oder weigert sich der Arzt, an dieser Begleitstudie teilzunehmen, dann gibt es keine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse. Denn die Bundesopiumstelle möchte mehr über die Wirkung von Cannabis erfahren und macht daher dies zur Auflage.
Die Daten des Patienten, die weitergegeben werden sind:
- Alter
- Geschlecht
- Diagnose
Im Anschluss werden die vorherigen Therapien geschildert und auch die Begründung, warum medizinisches Cannabis nun gewählt wurde. Außerdem wird in der Studie abgefragt, in welcher Dosis das medizinische Cannabis verabreicht wird. Auch ob es die Lebensqualität verändert und wie der Patient das Cannabis verträgt, ist anzugeben.
Diese Begleiterhebung wird vermutlich bis 2022 laufen. Sobald die Ergebnisse vorliegen und ersichtlich ist, inwieweit Cannabis als Medizin geholfen hat, wird entschieden, ob es weiterhin eine Erstattung von Cannabis auf Rezept gibt.
Cannabis Rezept Kosten: das Genehmigungsverfahren durch die gesetzlichen Krankenkassen
Vor dem Beginn einer Therapie mit Cannabis muss zunächst einmal die Krankenkasse die Kostenübernahme bestätigen. Hierfür wird in der Regel der Medizinische Dienst hinzugezogen. Er nimmt eine fachliche Einschätzung vor. Die Entscheidung muss dann innerhalb einer Frist von drei Wochen erfolgen. Wurde der medizinische Dienst eingeschaltet, verlängert sich diese Frist auf fünf Wochen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Krankenkasse den Antrag ablehnen.
Erfolgt die Therapie im Rahmen der Versorgung eines Palliativpatienten, muss die Genehmigung sogar innerhalb von drei Tagen erfolgen. Bei dem Rezept, das dann spätestens sieben Tage nach Ausstellung der Apotheke vorgelegt werden muss, sind einige Dinge vorgeschrieben:
- Angabe der Dosierung: Hat der Arzt lediglich einen Hinweis gegeben, dass gemäß schriftliche Anweisung dosiert werden muss, muss diese schriftliche Gebrauchsanweisung auch der Apotheke vorgelegt werden. Denn die Primärverpackung muss entsprechend gekennzeichnet werden. Fehlt die schriftliche Anweisung, darf die Apotheke die Rezeptur nicht herstellen.
- Angabe der Cannabissorte: Die Blütensorte muss auf dem Rezept explizit genannt werden. Denn die unterschiedlichen Sorten unterscheiden sich auch in ihrem Wirkstoffgehalt. Es ist nicht zulässig lediglich eine Angabe des THC Gehalts zu tätigen.
- Arztstempel: Bis auf Zahnärzte und Tierärzte darf jeder Arzt Cannabis verordnen. Auf dem Rezept muss ein Arzt Stempel vorhanden sein.
Cannabis Rezept Kosten: Schritt für Schritt zum Cannabis Rezept
Eine genaue Regelung, wann Cannabis verschrieben werden darf und wann nicht, gibt es nicht. Der Gesetzgeber sagt nur ganz lapidar, dass die Krankenkassen bei einer schweren Erkrankung verpflichtet sind die Kosten zu übernehmen, wenn andere Therapien nicht zufriedenstellend sind oder ausgeschöpft sind. Die folgende Schritt für Schritt Anleitung hilft dabei, dass es eine Zusage der Krankenkasse und somit eine Erstattung der Kosten gibt:
Schritt 1: Krankenkasse kontaktieren
Es gibt für bestimmte Indikationen Fertigmedikamente mit Cannabis. Hierbei wird die Kostenübernahme leichter sein. Bei Cannabisblüten ist es meistens etwas schwieriger – in 60 % aller Fälle werden allerdings die Kosten übernommen. Es ist wichtig zu wissen, welche Unterlagen für eine Kostenübernahme benötigt werden. Das kann zum Beispiel ein Arzt- oder Krankenhausbericht sein, eine Liste der Arzneimittel, die bereits erfolglos eingesetzt wurden, aber auch Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen, Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder Heil- und Hilfsmittelverordnungen.
Schritt 2: Therapie mit dem Arzt besprechen
Bei einer Therapie mit Cannabis müssen beide Seiten – Arzt und Patient – damit einverstanden sein. Sollte der eigene Arzt eine Cannabis Therapie ablehnen, kann auch ein anderer Arzt aufgesucht werden. Unter Umständen hilft aber auch der Hausarzt dabei einen Arzt zu finden, der bekannt ist dafür, einer Cannabis Therapie positiv gegenüber zu stehen.
Das Problem ist, dass Cannabis recht teuer ist und sich Ärzte an ihr Budget halten müssen. Daher scheuen sie sich oft, Cannabis auf Rezept auszustellen. Doch auch der Arbeitsaufwand ist nicht unerheblich, denn der Arzt muss sich verpflichten an einer Studie teilzunehmen und über die Behandlung zu berichten. Diese Begleiterhebung muss ein Jahr lang durchgeführt werden. Sie ist Voraussetzung für die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse. Die Daten müssen vom Arzt online übertragen werden. Da eine anonymisierte Übertragung erfolgt, muss der Patient sich keine Gedanken machen, dass diese Daten in falsche Hände geraten.
Schritt 3: Zusendung an die Krankenkasse
Die Krankenkasse hat abhängig davon, ob ein Medizinischer Dienst eingeschaltet wurde oder nicht, fünf Wochen bzw. drei Wochen Zeit, zu entscheiden, ob sie die Kosten für eine Cannabis Behandlung übernimmt. Erfolgt die Verschreibung im Rahmen einer Versorgung eines Palliativpatienten, muss die Entscheidung sogar innerhalb von drei Tagen vorliegen. Der Antrag gilt automatisch als genehmigt, wenn sich die Krankenkasse innerhalb dieser gesetzlichen Fristen nicht gerührt hat.
Schritt 4: Rezept vom Arzt ausstellen lassen
Wenn die Kostenübernahme vorliegt, sollte der Arzt das Rezept ausstellen. Es kann sein, dass eine Kostenübernahme nur befristet ausgestellt wird, dies ist aber ungültig, denn laut dem Sozialgericht Hildesheim ist eine einmal genehmigte Kostenübernahme erteilt und muss nicht jedes Mal neu beantragt werden.
Schritt 5: Bestellung in Apotheke aufgeben
Seit 2017 können nun Cannabisblüten oder Cannabis Arzneimittel in jeder Apotheke gekauft werden. Allerdings ist es erforderlich, dass Cannabisblüten bestellt und weiterverarbeitet werden. Denn die Blüten selber sind nur schwer zu dosieren, daher wird der Apotheker sie mahlen. Durch diese Weiterverarbeitung ist eine einfachere Dosierung mit einem Messlöffel möglich. Diese Weiterverarbeitung nimmt etwas Zeit in Anspruch, außerdem müssen Cannabisblüten entweder in den Niederlanden oder in Kanada bestellt werden. Denn erst ab 2020 wird es einen Anbau in Deutschland geben. Aktuell können Cannabisblüten noch versandt werden. Allerdings ist die Regierung derzeit bestrebt, den Versand von verschreibungspflichtigen Medikamenten zu verbieten.
Wurde nun die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse erteilt, dann gilt diese Genehmigung langfristig. Denn in der Vergangenheit haben Krankenkassen versucht die Rezepte nur zeitlich befristet zu genehmigen. Für den Patientienten hätte dies zur Folge gehabt, dass das vorgenannte Verfahren zur Kostenübernahme immer wieder neu durchlaufen werden müsste. Somit wäre auch die Versorgung mit medizinischen Cannabis nur über einen bestimmten Zeitraum sichergestellt. Da diese Praxis jeder rechtlichen Grundlage entbehrt, hat das Bundesversicherungsamt dies in seinem Tätigkeitsbericht im Jahr 2017 bemängelt.
Nur Erstversorgung ist genehmigungspflichtig
Das Bundesversicherungsamt hat in seinem Tätigkeitsbericht darauf hingewiesen, dass nur eine Erstversorgung genehmigungspflichtig ist. Die Folge-Verordnungen unterliegen ganz alleine der Einschätzung des Arztes und nicht der Krankenkasse. Aus dem Grund sind Versicherte nicht verpflichtet für eine weitere Versorgung auch weitere Anträge auf Genehmigung zu stellen.
Im August 2019 trat ein neues Gesetz in Kraft, in dem auch geregelt ist, was passiert, wenn ein Arzt bei der Cannabis Therapie Änderungen vornimmt. Auch dann ist kein erneuter Antrag erforderlich. Denn es kann erforderlich sein, dass eine andere Blütensorte ausprobiert wird oder die Dosierung angepasst wird.
Sobald die Kostenübernahme von Cannabis einmal von der gesetzlichen Krankenkasse genehmigt wurde, werden die Cannabis Rezept Kosten aus der Apotheke erstattet.
Kostenübernahme abgelehnt – was tun?
Sollte die Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen, gibt es noch keinen Grund zu verzweifeln, denn diese Ablehnung ist noch nicht das letzte Wort. Zusammen mit dem Arzt kann der Antrag noch einmal überprüft werden. Außerdem sollte gegen den Bescheid der Krankenkasse unbedingt Widerspruch eingelegt werden. Wird auch nach diesem Widerspruch erneut abgelehnt, ist es möglich, eine Klage vor dem Sozialgericht einzureichen.
Dabei sollte allerdings genau überlegt werden, wie hoch die Erfolgsaussichten sind. Es ist möglich, dass der Arzt trotz Ablehnung der Krankenkasse ein Privatrezept ausstellt. Dann gibt es ebenfalls cannabishaltige Medikamente oder Blüten in der Apotheke, allerdings müssen diese selbst bezahlt werden
Cannabis Rezept Kosten – was hat es mit einem Cannabis Ausweis auf sich?
Seit der Einführung des Gesetzes im März 2017 gibt es teilweise Probleme, dass die Polizei nicht in der Lage ist medizinisches Cannabis von Cannabis als Rauschmittel unterscheiden zu können. Aus dem Grund sind Cannabis Patienten bestrebt, sich gegenüber der Polizei auch als Erkrankte und nicht als Drogensüchtige ausweisen zu können. Der Cannabis Ausweis kann bei der Internationalen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin beantragt werden.
In diesem Ausweis sind die folgenden Daten ersichtlich:
- Name des Patienten und Geburtsdatum
- Name des Cannabis Medikaments
- Dosierung
Schwerkranke, die Cannabis als Arzneimittel zu sich nehmen, sollten zudem immer das letzte Cannabis Rezept des Arztes in Kopie mit sich führen. So können unangenehme Situationen und Missverständnisse mit der Polizei vermieden werden.
Fazit Cannabis Rezept Kosten:
Die Kosten für eine Behandlung mit Cannabis sind nicht ohne. Kein Wunder also, dass sich die Krankenkassen manchmal sträuben, bei einem Cannabis Rezept die Kosten zu übernehmen. In 60 % der Anträge erfolgt allerdings eine Übernahme.
Sollte eine Ablehnung erfolgen, kann dagegen Widerspruch eingelegt werden. Sollte auch dieser keinen Erfolg haben, ist es möglich, beim Sozialgericht Klage einzureichen. Das Gesetz ist sehr schwammig ausgelegt, denn es gibt keine Indikatoren für die Verschreibung von Cannabis.
Dies wissen auch die Krankenkassen und versuchen sich daher der Übernahme zu entziehen. Alternativ gibt es allerdings die Möglichkeit CBD online zu bestellen, zum Beispiel bei Cannabis.Tirol. Dabei handelt es sich um einen Wirkstoff aus Cannabis, dem ebenfalls viele positive Eigenschaften zugesprochen werden. Da hierbei der THC-Gehalt, der für den Rausch zuständig ist, sehr gering ist, darf CBD offiziell verkauft und konsumiert werden.