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Cannabis Rezept Krankheiten

- wann gibt es Cannabis auf Rezept?

Cannabis Rezept Krankheiten

Cannabis Rezept Krankheiten: bei welchen Krankheiten erhält man Cannabis auf Rezept?

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Cannabis Rezept Krankheiten – bei welchen Krankheiten gibt es Cannabis auf Rezept?

Cannabis darf seit 2017 in pharmazeutischer Qualität in Ausnahmefällen auf Rezept schwer kranken Menschen verordnet werden. Allerdings muss der Arzt bei der Cannabis Therapie einen Erfolg erkennen und ein Rezept ausstellen. Die Krankenkassen übernehmen allerdings nicht immer die Kosten.

Der Arzt muss bestätigen, dass er bei einer anderen Therapie keinen Erfolg sieht und muss einschätzen, dass sich durch die Einnahme von Cannabis der Krankheitsverlauf verbessert und Symptome gelindert werden. Wann gibt es nun Cannabis auf Rezept? Bei welchen Krankheiten ist es hilfreich?

Cannabis Rezept Krankheiten: seit März 2017 in Deutschland als Medizin zugelassen

Seit März 2017 ist in Deutschland Cannabis als Medizin zugelassen. Schwerkranke Patienten erhalten ein Cannabis Rezept bei einigen Krankheiten. Cannabis kann als Extrakt oder in Form von gemahlenem Blüten in pharmazeutischer Qualität verschrieben werden. Außerdem gibt es noch einige fertige Arzneimittel, die ebenfalls Cannabinoide enthalten. Während Sativex und Canemes in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird, ist dies bei Dronabinol nur in einigen Einzelfällen der Fall.

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  • Sativex: dieses Cannabis Präparat ist ein Mundspray und wird sehr häufig Patienten mit multipler Sklerose verschrieben. Außerdem ist es zugelassen für eine zusätzliche Behandlung von mittelschweren bis schweren Spastiken.
  • Canemes: dieses Fertigarzneimittel arbeitet mit dem Wirkstoff Nabilon und wird eingesetzt bei erwachsenen Patienten während der Chemotherapie, die unter Übelkeit und Erbrechen leiden.
  • Dronabinol: auch diese Substanz hilft unter anderem gegen Übelkeit und Erbrechen und wird sehr gerne bei Chemotherapien eingesetzt. Auch dann, wenn Patienten mit AIDS unter Gewichtsverlust und Appetitlosigkeit leiden. Es gibt aber noch andere Anwendungsgebiete, die im Rahmen des Cannabis Gesetzes eine Verschreibung ermöglichen.

In Deutschland ist Dronabinol nicht als Fertigmedikament erhältlich, stattdessen bereiten die Apotheker das Medikament im Rahmen eines Rezepturarzneimittels individuell zu.

Cannabis auf Rezept bei Krankheiten: was sagt die Forschung dazu?

Viele aussagekräftige Studien zu Cannabis in der Medizin gibt es derzeit noch nicht. So geht zum Beispiel bis heute nicht aus den Studienergebnissen eindeutig hervor, bei welchen Krankheiten welche Dosis an Cannabis als Arzneimittel angeraten ist.

In bestimmten Anwendungsbereichen gilt medizinisches Cannabis als wirksam, wie zum Beispiel bei Schmerzen, bei Übelkeit und Erbrechen und auch zur Stimulation des Appetits hilft es. Daher hilft Cannabis bei der Therapie von Patienten mit Krebs nach einer Chemotherapie und bei Patienten, die an AIDS erkrankt sind. Der Gesetzgeber sagt allerdings nur, dass Cannabis an schwerkranken Patienten per Rezept verortet werden kann. Welche Indikationen erforderlich sind, ist im Gesetz nicht verankert.

Ein Arzt darf Cannabis auf Rezept verordnen, wenn er aus seiner Sicht keine alternativen Behandlungsmethoden sinnvoll anbieten kann oder wenn andere Therapien nicht zur Verfügung stehen. Denkbar ist Cannabis auf Rezept bei folgenden Krankheiten:

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  • chronische Schmerzen
  • Verkrampfungen bei multipler Sklerose, Epilepsie und Paraplegie
  • Übelkeit und Erbrechen
  • Appetitsteigerung
  • Angststörungen
  • Tourette-Syndrom
  • Schlafstörungen
  • ADHS

Von den Krankenkassen abgelehnt werden Rezepte für Cannabis bei den Indikationen:

  • Psychosen
  • Depressionen
  • Glaukom
  • Demenz
  • Darmerkrankungen

Cannabis hat ein vielfältiges und breites therapeutisches Spektrum. Daher hat das Gesetz die Gründe, wann Cannabis verschrieben werden darf, freigelassen und die Entscheidung liegt alleine im Ermessen des Arztes. Voraussetzung ist nur, dass der Arzt davon ausgeht, dass Cannabis bei der entsprechenden Krankheit wirkt. Einen expliziten Ausschlusskatalog oder einen Katalog, bei welchen Erkrankungen Cannabis angewendet werden kann, gibt es nicht.

Studien und Forschungen der Wirkungsweise von Cannabis

Inzwischen gibt es einige Studien und Forschungen zu der Wirkungsweise von Cannabis.

  • Schmerzen: Es gibt inzwischen verschiedene Übersichtsarbeiten, die sich dem Thema Schmerzen und Cannabis widmen. Wissenschaftlich belegt ist die Wirkung von Cannabis bei neuropathischen Schmerzen, den Nervenschmerzen. Auch bei krebsbedingten Schmerzen scheint Cannabis einer Placebobehandlung deutlich überlegen zu sein. Dahingegen konnte eine Übersichtsarbeit zu Schmerzen bei multipler Sklerose im Jahr 2017 keine signifikanten Unterschiede im Vergleich zu einer Placebo Behandlung nachweisen. Um eindeutige Empfehlungen bei Schmerzen zu geben, sind noch mehr Studien erforderlich. Auch bei postoperativen akuten Schmerzen scheint kein größerer Nutzen vorzuliegen. Neuere Studien betonen, dass zunächst einmal Langzeitstudien vorliegen müssen.
  • Übelkeit und Erbrechen: Cannabis wird seit den 1970er Jahren im Zusammenhang einer Therapie bei Erkrankungen wissenschaftlich beobachtet. Dabei werden insbesondere die Wirkmechanismen und im Vergleich konventionellen Medikamenten beobachtet. Trotzdem gibt es bislang noch einige Unklarheiten. So schreiben zum Beispiel einige Forscher Cannabis bei Übelkeit aufgrund von Chemotherapie eine belegte Wirkung zu. Andere hingegen empfehlen keine Therapie mit Cannabis bei Übelkeit und Brechreiz. Sie weisen darauf hin, dass es andere wirksame und sichere Antiemetika gegen Erbrechen und Übelkeit bei oder nach einer Chemotherapie gibt.
  • Epilepsie: Es gibt viele vielversprechende Berichte über Cannabis und der Wirkung bei Epilepsie. Es scheint aber schwierig zu sein, eine geeignete Rezeptur zu finden für die orale Einnahme. Außerdem liegen mit anderen Arzneimittel Wechselwirkungen vor. Aktuelle Studienergebnisse unterstützen die Wirksamkeit von Cannabis bei Lennox-Gastaut Syndromen und bei Dravet Syndromen. Dahingegen sind noch nicht alle Studien zu der Wirksamkeit von Cannabis bei fokalen Epilepsien abgeschlossen.
  • Verkrampfungen/Spastizität: Bei Spastizität, zum Beispiel infolge von Paraplegie oder Multiple Sklerose, gibt es noch keine objektive belegbare Studie. Die bisherigen Ergebnisse unterliegen einer subjektiv empfundenen Wirkung. Nach einer Therapie mit Cannabis bei Spastizität haben 30 % der Patienten mit multipler Sklerose von einer Linderung der Symptome berichtet. 50 % berichten von einer empfundenen positiven Veränderung. Nur 35 % von den Patienten, die Placebos erhalten haben, berichten ebenfalls von einer positiven Wirkung.
  • Depressionen und Angst: Sehr dürftig ist auch die aktuelle Studienlage zur Behandlung von Depressionen mit Cannabis. Anscheinend sind Cannabinoide der Wirkung von Placebos überlegen, trotzdem ist dies noch nicht endgültig bewiesen.
  • Appetitsteigerung: Bei HIV/AIDS Patienten zeigten Studien, dass es eine gewichtsstimulierende Wirkung gibt. Auch bei Krebspatienten zeigte sich in Einzelstudien, dass der Appetit leicht gesteigert wird. Eine Langzeitstudie gibt es allerdings noch nicht, die bisherigen Studien berücksichtigen nur kurze Beobachtungszeiträume.
  • Schlafstörungen: Es gibt bislang noch keine Studie, bei der der Hauptgegenstand die Erforschung von medizinischen Cannabis und dessen Wirkung auf Schlafstörungen ist. Es gibt allerdings einige Einzelstudien zu anderen Themen, wie zum Beispiel zu Cannabis bei Schmerzen. Dabei wurde auch der Schlaf der Schmerzpatienten überwacht. Dass medizinisches Cannabis beim Einschlafen hilft, konnte noch nicht nachgewiesen werden, es ist aber davon auszugehen, dass es einen Nutzen gibt.
  • Darmerkrankungen: Ausreichende Studien und wissenschaftliche Belege, dass es bei dem Reizdarmsyndrom oder bei Morbus Crohn eine Verbesserung durch medizinisches Cannabis gibt, existiert aktuell noch nicht.
  • Tourette-Syndrom: Hier gibt es einige Einzelstudien, bei denen bestätigt wird, dass es einen Zusammenhang von verminderter Tic-Intensität gibt, wenn ihnen medizinisches Cannabis gegeben wird. Auch hier fehlen noch Studien mit größeren Patientenzahlen über einen längeren Behandlungszeitraum, um die Wirksamkeit mit Sicherheit zu bestätigen.
  • Schizophrenie: Die Wirksamkeit von medizinischen Cannabis bei einer vorliegenden Schizophrenie ist vielversprechend. Vor allem der Wirkstoff CBD wurde hierbei untersucht. Denn während ein langfristiger Cannabiskonsum bei Schizophrenie problematisch ist, ist dies bei CBD nicht so, da es keinerlei berauschende Wirkungen gibt. Einige Fallstudien zeigen, dass die Wirkung von CBD bei akuter Schizophrenie ähnlich ist wie bei Einnahme des Neuroleptikums Amisulprid ist bei deutlich weniger Nebenwirkungen. Auch hier sind noch groß angelegte Studien erforderlich, um mit Sicherheit die Wirksamkeit von CBD bei Schizophrenie zu bestätigen.
  • Psychosen: Hier gibt es bislang noch gar keine belastbaren Studien, die belegen, dass medizinisches Cannabis bei Psychose eine Symptomatik zeigt.
  • Demenz: Hier gilt das Gleiche wie bei Psychosen, es liegen aktuell noch gar keine wissenschaftlich belegte Studien vor.
  • Glaukom: Auch bei Glaukom ist die Studienlage noch sehr dünn. Es gibt bislang noch keine Bestätigung, dass Cannabinoide einen positiven Einfluss auf den Augeninnendruck haben.

Generell gilt, dass Cannabis kein Wundermittel ist und beim Konsum Vorsicht angeraten ist. Vor allem bei Erkrankungen am Herzen muss beim Konsum von Cannabis vorsichtig vorgegangen werden. Immer ist eine ärztlich begleitende Anwendung erforderlich. Aktuell fehlt das staatliche Interesse an Forschungen und viele Patienten erfahren nur durch eine eigene Anwendung, ob Cannabis ihnen hilft. Dabei lohnt sich auch ein Versuch mit CBD, das legal erhältlich ist und aufgrund dessen, dass so gut wie kein THC enthalten ist, deutlich weniger Nebenwirkungen hat. Es ist zum Beispiel erhältlich bei Cannabis.Tirol.

Cannabis Rezept Krankheiten: in welcher Form wird es verordnet?

Auf Rezept dürfen Ärzte verschiedene medizinische Cannabis Varianten verordnen. Neben den bereits zuvor beschriebenen drei cannabishaltigen Arzneimitteln werden häufig reine Cannabisblüten verschrieben. Damit Cannabis in Form von Blüten ihren Wirkstoff entfalten, ist es erforderlich, dass sie erhitzt werden. Daher verwenden die meisten Anwender einen Verdampfer und inhalieren die Cannabis Wirkstoffe.

Auch mithilfe von Öl kann ein Cannabisextrakt gewonnen werden. Hier ist ebenfalls eine orale Einnahme möglich. Wer möchte, kann die Cannabisblüten auch als Tee zu sich nehmen. Dann setzt die Wirkung allerdings später ein und es wird im Vergleich zum Inhalieren eine größere Dosis benötigt.

Der Apotheker mahlt in der Regel die Blüten zu einem Pulver, damit eine einfachere Dosierung möglich ist. Denn so kann der Patient einfach mithilfe eines Messlöffels die Dosis berechnen. Bei Cannabis als Fertigarznei ist natürlich eine besonders einfache Dosierung möglich. Bei Cannabis gibt es das Problem, dass es sich um ein natürliches Produkt handelt und abhängig von dem Anbaugebiet und der Pflanzensorten die Menge der Wirkstoffe unterschiedlich stark ist. Daher ist es für die Ärzte, die Apotheken und die Patienten nicht einfach, die richtige Dosis zu finden und zu kalkulieren.

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Abhilfe würde ein Cannabisextrakt schaffen, den es allerdings aktuell auf dem deutschen Markt noch nicht so gibt. In der Regel wird dieser standardisiert, sodass immer die gleichen Stoffmengen enthalten sind und der Arzt und Apotheker die Dosierung einfach berechnen kann.

Wer darf Cannabis auf Rezept verordnen?

Cannabis auf Rezept bei Krankheiten darf von Ärzten sämtlicher Fachrichtungen verschrieben werden. Ausgenommen hiervon sind lediglich Zahnärzte. Sie dürfen seit dem 1. März 2017 cannabishaltige Arzneimittel, Cannabisblüten und Cannabisextrakte verordnen. Die Verordnung erfolgt dabei über ein Rezept.

Die Menge, die der Arzt seinem Patienten verordnen darf, unterliegt gesetzlichen Regelungen. Das Gesetz sagt, dass für einen Zeitraum von 30 Tagen die Höchstmenge bei 100 g getrockneten Cannabisblüten liegt oder alternativ bei 1000 mg Cannabisextrakt.

Damit Cannabis von der Krankenkasse übernommen wird, müssen die folgenden beiden Bedingungen erfüllt sein:

  1. Der Arzt sowie der Patient müssen zustimmen, dass die Therapie für eine wissenschaftliche Begleitstudie dokumentiert wird. Diese Daten werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte anonymisiert gesammelt, um von den Ergebnissen zu lernen.
  2. Die Krankenkasse prüft und entscheidet meistens unter Einbeziehung eines Gutachters des Medizinischen Dienstes, ob sie die Therapie bewilligt.

Damit muss zunächst einmal geklärt sein, ob die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen arbeiten hierbei dem Medizinischen Dienst und holen bei ihm Rat ein. Die Entscheidung ist innerhalb einer Frist von drei Wochen zu betreffen. Erfolgt eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst, muss die Entscheidung innerhalb von fünf Wochen da sein. Soll hingegen die Cannabis Einnahme infolge einer ambulanten Palliativversorgung erfolgen, muss die Genehmigung innerhalb von drei Tagen da sein.

Wann lehnen Krankenkassen die Kostenübernahme ab?

Etwa sechzig Prozent der Anträge auf Kostenübernahme werden durchschnittlich genehmigt. Dass es eine hohe Ablehnungsquote in Höhe von 40 % gibt, liegt daran, dass entweder wirksame Alternativtherapien verfügbar sind, die Diagnose nicht für eine Cannabis Therapie ausreichend ist oder aber auch, dass der Antrag nicht vollständig ausgefüllt wurde.

Manche Krankenkassen zeigen sich auch etwas kulanter bei der Kostenübernahme von einem Cannabis Rezept, während andere lieber ablehnen. Der Grund sind unter anderen die recht hohen Kosten. Denn so kostet zum Beispiel eine Therapie mit Cannabisblüten im Monat durchschnittlich zwischen 300 € und 2200 €. Erfolgt die Therapie mit Arzneimitteln auf Cannabis Basis, so liegen die Kosten im Monat zwischen 70 € und 500 € bei einer Einnahme von Dronabinol. Am teuersten ist Canemes mit 1026-2052 € und am preiswertesten Sativex mit 31 bis 373 €

Fazit Cannabis Rezept Krankheiten:

Seit 2017 dürfen Ärzte aus medizinischen Gründen ihren Patienten in Deutschland Cannabis auf Rezept verschreiben. Das Problem ist aktuell, dass die Krankenkassen nicht immer die Kosten übernehmen. Die Entscheidung hängt vor allem davon ab, welche Krankheit mit dem Cannabis Rezept behandelt werden soll.

Aktuell gibt es noch nicht ausreichend Studien, die tatsächlich die Wirksamkeit von Cannabis bei bestimmten Erkrankungen belegen. Darauf berufen sich auch die Krankenkassen und weisen oft die Kostenübernahme ab. Durchschnittlich werden in 60 % der Fälle die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, während 40 % der Anträge abgelehnt werden.

Tags: AppetitsteigerungEpilepsieSchizophrenieSchlafstörungenSchmerzenTourette-SyndromÜbelkeit

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