Cannabis Legalisierung in Österreich – was sagen die Gesetze?
2018 haben einige Länder Cannabis legalisiert. So ist zum Beispiel aktuell in Kanada, Thailand, Uruguay, Großbritannien, Sri Lanka, Südafrika und Georgien der Kauf und Konsum von Marihuana legal. Doch wie sieht es nun in Österreich aus?
Zwar ist Cannabis in Österreich nicht legal, aber dadurch, dass es einige Gesetzeslücken gibt, unterscheidet sich die Cannabis Legalisierung in Österreich dennoch erheblich von der in Deutschland. Denn wer einmal in Österreich mit offenen Augen durch die Großstädte spaziert, dem wird aufgefallen sein, dass es dort zahlreiche Hanf- und Headshops gibt. Wie es mit der Legalisierung von Cannabis in Österreich aussieht, darüber geht es im folgenden Artikel.
Cannabis Legalisierung in Kanada – seit 2018 legal
Cannabis unterliegt in Österreich genauso wie in Deutschland den Regeln des Suchtmittelgesetzes. Dabei wird Cannabis im Sinn des Gesetzes als Suchtgift eingestuft und gilt daher als Betäubungsmittel. Nach diesem Gesetz ist es somit verboten:
- Cannabis zu kaufen
- Cannabis zu besitzen
- Cannabis einzuführen
- Cannabis auszuführen
- Cannabis anzubauen
- Cannabis anderen zu verschaffen oder überlassen
Zwar ist auf dieser Liste der Konsum nicht explizit aufgeführt, dennoch zählt auch er laut Gesetz zu einem Strafbestand, denn für ihn ist ein Besitz von Cannabis erforderlich. Unterschieden wird zwischen geringen Cannabismengen und größeren Mengen.
Welche Strafen gibt es beim Besitz von Cannabis in Österreich?
In Österreich gilt Cannabis dann als geringe Menge, wenn weniger als 20 g THC enthalten ist. Je nach THC Gehalt des jeweiligen Produkts ist daher eine unterschiedliche Gramm-Menge erforderlich. Im Fall von getrockneten Cannabis Blüten bedeutet dies beispielsweise etwa 80-300 g, abhängig von der Qualität und wieder von dem THC-Gehalt.
Der Staatsanwalt erstattet bei einem Strafverfahren wegen des Besitzes und dem Erwerb von geringen Mengen gemäß dem Paragraf 35 SMG eine Anzeige. Danach gibt es eine Probezeit von etwa ein bis zwei Jahren. Damit sollen Gelegenheitskonsumenten davor geschützt werden, dass sie übermäßig kriminalisiert werden.
Wird nun erneut ein Suchtgiftvergehen innerhalb dieser Probezeit festgestellt, wird das Verfahren sofort wieder aufgenommen. Außerdem ist eine Stellungnahme der Gesundheitsbehörde erforderlich, dabei wird geprüft, ob der Angezeigte ein Dauerkonsument ist. In diesem Fall bedarf es einer amtsärztlichen Untersuchung, einer Psychotherapie oder Entzugsmaßnahmen gemäß dem Paragrafen 35 Abs. 4 SMG.
Diese Stellungnahme ist nicht erforderlich, wenn der Angezeigte nur für den Eigenverbrauch eine geringe Cannabismenge erworben und besessen hat. Aber auch dann, wenn davon auszugehen ist, dass keine gesundheitsbezogene Maßnahme erforderlich ist. Solche gesundheitsbezogenen Maßnahmen können zum Beispiel eine regelmäßige Abgabe von einer Urinprobe sein oder Beratungsgespräche über einen längeren Zeitraum.
Bereits bei geringen Mengen droht eine Freiheitsstrafe, die bis zu sechs Monate betragen kann. Auch eine Geldstrafe ist möglich. Außerdem gibt es strengere Strafen, wenn das Suchtgift an Minderjährige überlassen wurde oder wenn Delikte in einem engen Zusammenhang mit einer gewerblichen Drogenkriminalität vorliegen.
Bei größeren Mengen, die für den Eigengebrauch vorgesehen waren, gibt es mildernde Strafen. Strengere Strafen gibt es dann, wenn Cannabis erzeugt oder ein- und ausgeführt wurde. Auch das Inverkehrbringen von größeren Mengen laut Suchtmitteln wird streng bestraft und gilt als Schuld erschwerend. Dafür kann eine vorhandene Sucht aber auch als schuldmindernd bewertet werden. In Österreich gilt der Grundsatz, dass eine Therapie der Strafe vorzuziehen ist.
Was passiert beim Anbau von Cannabis in Österreich?
Pflanzen und Saatgut unterliegen in Österreich ebenfalls dem Suchtmittelgesetz, wenn sie entweder mehr als 0,3 % THC enthalten oder zur Erzeugung von Suchtgift genutzt werden. Allerdings gibt es einen gewissen Freiraum, weil zum Beispiel Blätter, Samen, Wurzeln, Jungpflanzen und Stängel diesen THC-Gehalt in der Regel nicht erreichen. In diesem Fall werden sie auch nicht als Suchtgift gewertet.
In zahlreichen Geschäften ist es daher in Österreich möglich, Jungpflanzen und Samen zu erwerben. Diese können natürlich genauso zu normalen Cannabispflanzen heranwachsen. Bei dem Anbau von Cannabis, der dazu dient, um ein Suchtmittel zu gewinnen bzw. herzustellen, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Diese wird mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 36.300 € und einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen bestraft.
Gerichtlich strafbar ist die Handlung gemäß dem Suchtmittelgesetz, d. h. die Trennung der Pflanzenteile, die THC haltig sind von den übrigen Pflanzen, um so ein Suchtmittel herzustellen. In der Praxis wird jedoch in der Regel bereits der Anbau oder die Herstellung als Versuch gewertet, ein Suchtmittel zu erzeugen. Unabhängig vom THC-Gehalt ist es erlaubt, Cannabispflanzen anzubauen, die nicht als Suchtmittel dienen, wie zum Beispiel um Papier herzustellen oder ganz einfach nur als Zierpflanzen.
Wann ist Cannabis in Österreich legal?
Im österreichischen Suchtmittelgesetz sind Gesetze enthalten, die den Umgang mit psychotropen Stoffen regeln. Damit möchte die Regierung verhindern, dass die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet ist, auch Missbrauch soll dadurch ausgeschlossen werden. Unter psychotrope Stoffe sind alle Stoffe zu verstehen, die entweder:
- eine Abhängigkeit hervorrufen
- das zentrale Nervensystem anregen
- das zentrale Nervensystem dämpfen
Das Ergebnis sind in der Regel Störungen der motorischen Fähigkeiten, Halluzinationen, Probleme mit der Wahrnehmung und der Stimmung oder mit dem Denken und dem Verhalten. Cannabis gehört ebenfalls zu diesen Pflanzen, denn das dort enthaltene THC ist ein psychotroper Stoff.
Von den Regeln und Gesetzen ausgenommen sind Gewerbetreibende, die eine dementsprechende Berechtigung besitzen, wie zum Beispiel wissenschaftliche Institute, Apotheken, Betriebe, die aus gärtnerischen Gründen oder für medizinische Zwecke bzw. gewerbliche Zwecke zur Gewinnung von Samen und Fasern Cannabis anbauen.
Wer demnach eine gesetzliche Genehmigung hat, darf besitzen und anbauen, wird allerdings strengen Kontrollen unterzogen. Damit soll gewährleistet sein, dass mit dem Cannabis sicher und korrekt umgegangen wird. Die Gesetzeslage ist bezüglich des Anbaus in Österreich sehr schwammig. Daher ist es nicht automatisch strafbar, wenn Cannabis angebaut wird. Strafbar ist es allerdings dann, wenn Cannabis angebaut wird, um ein Suchtmittel zu gewinnen. Denn Jungpflanzen und Setzlinge enthalten einen nur sehr geringen THC-Gehalt, da das THC erst in der Blüte gebildet wird und somit ausschließlich von weiblichen Pflanzen. Wer demnach nicht blühende Pflanzen züchtet, muss auch nicht mit Strafen rechnen.
Sind Hanfshops in Österreich legal?
Die oben genannten Ausführungen erklären bereits, warum in Österreich teilweise der Vertrieb und somit auch Hanfshops legal sind. Denn die meisten Hanfshops verkaufen CBD Produkte und der Handel mit CBD ist nicht verboten. In Österreich legal ist der Handel mit Produkten aus Nutzhanf, wie beispielsweise:
- CBD Öl
- CBD Liquid
- CBD Kristalle
- CBD Creme
- CBD Tropfen
Voraussetzung ist, dass es sich um offiziell und legal produziertem Nutzhanf aus der EU stammt. In diesem Fall sind dann Produkte wie zum Beispiel Tees, Massageöle oder Düfte frei verkäuflich. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der THC unterhalb von 0,3 % liegt.
CBD wurde in Österreich kürzlich offiziell in die Liste der Arzneimittel aufgenommen. Das bedeutet, dass CBD nun verschreibungsfähig ist, aber nicht gleichzeitig, dass es auch verschreibungspflichtig ist. Somit sind CBD-haltige Produkte in Österreich, die gemäß der Verpackung als Medikament oder Arzneimittel bezeichnet werden, nun in Apotheken erhältlich.
Damit möchte Österreich verhindern, dass in den Handel nicht lizenzierten Arzneimittel gelangen. Alle Produkte, die nicht als Medikament oder Arzneimittel ausgegeben sind, können weiterhin ganz normal in einem Hanfshop gekauft werden, während CBD Medikamente ausschließlich den Apotheken vorbehalten sind.
Was hat es mit den Hanfautomaten in Österreich auf sich?
In Wien und in Graz stehen mehrere Automaten, an denen es möglich ist, Cannabis zu kaufen. Hier wird wieder eine Gesetzeslücke ausgenutzt. Auch hier gilt eigentlich das Cannabisverbot aus Österreich. Allerdings gibt es eine EU-Verordnung, die Nutzhanf betrifft. Dadurch ist der Betrieb der Cannabisautomaten möglich.
Wenn diese Verordnung besagt, dass alle Hanfprodukte in Österreich, die weniger als 0,3 % THC beinhalten, legal verkauft werden dürfen. In Deutschland beträgt dieser Wert 0,2 %. In dem Automaten befinden sich Schachteln mit Hanf Blüten. Sie sehen genauso wie Cannabis Blüten aus, besitzen allerdings keinerlei psychoaktive Wirkung. Denn ihr Hauptbestandteil ist CBD und nicht THC. Genutzt werden diese Blüten als Aromablüten. Zum Verzehr sind sie nicht geeignet, darauf weist die Verpackung auch ausdrücklich darauf hin.
Die Gruppe, die dieses Angebot nutzt, sind nicht die üblichen Kiffer, die einen Joint rauchen. Denn dazu ist der THC Anteil definitiv zu gering. Vielmehr handelt es sich um zwei verschiedene Kundengruppen, die dieses Angebot beanspruchen:
- Diejenigen, die CBD aus medizinischen Gründen konsumieren
- Diejenigen, die den Geschmack von Hanf mögen und gerne rauchen, aber einen klaren Kopf behalten möchten.
Welche CBD Wirkung gibt es?
Es gibt Konsumenten, die sagen, dass CBD entspannend wirkt, entzündungshemmend ist und krampflösend. Allerdings sind diese CBD Wirkungen noch nicht offiziell durch Studien und Forschungen belegt. Es wird beispielsweise gerade getestet, ob CBD einen positiven Einfluss bei Epilepsie hat.
Der Hanf aus dem Automaten stammt aus österreichischen Anbau. In Deutschland wird aktuell versucht, ob dort auch das Aufstellen von Automaten möglich ist. Denn in einigen Punkten gleich das deutsche Gesetz dem österreichischen. Allerdings gibt es im deutschen Gesetz den Zusatz, dass Cannabis Blüten nur dann zum Verkauf angeboten werden dürfen, wenn dadurch sichergestellt ist, dass sie nicht verzehrt werden.
Ist mit einer Cannabis Legalisierung in Österreich zu rechnen?
Bei den Wahlen und in der Politik ist natürlich das Thema Cannabis Legalisierung in Österreich ein sehr umstrittenes Thema. Denn bislang wurde, ähnlich wie in Deutschland, das Thema von der FPÖ und der ÖVP ignoriert. Zwar würden sich für Österreich diverse Vorteile ergeben, wie zum Beispiel höhere Steuereinnahmen, trotzdem sieht es momentan nicht danach aus, dass es in Österreich eine Legalisierung geben wird.
Anders sieht es bei der Bevölkerung aus, die sich natürlich informiert und sich inzwischen für einen legalen Konsum von Haschisch ausspricht. Das zeigen diverse Umfragen in der Bevölkerung. Denn die Mehrheit würde gerne von den medizinischen Vorteilen von Cannabis ohne Beschränkung profitieren.
Die meisten Verbraucher in der Alpenrepublik sind die Vorteile von CBD inzwischen bekannt. Zwar nimmt bislang nur ein geringer Anteil der österreichischen Bürger CBD häufig ein, dennoch ist es Zeit, dass sich die Politiker in Wien mit dem Thema ausführlich befassen.
Hierfür müssen unbedingt neue Rahmenbedingungen her. CBD wird auch in Österreich immer mehr geschätzt. Daher hat sich die Einstellung zu CBD in den letzten Jahren stark geändert. CBD ist inzwischen salonfähig geworden und auch die Österreicher möchten gerne von den Vorteilen profitieren.
Nun ist die Politik am Zuge und muss dafür sorgen, dass CBD frei verfügbar wird. Schließlich gibt es immer mehr wissenschaftliche Erkenntnisse bezüglich CBD. Außerdem ist es an der Zeit, dass einheitliche Qualitätsstandards vereinbart werden. Immer mehr Österreicher schwärmen von der positiven Wirkung von CBD, die fast gänzlich ohne Nebenwirkungen einhergeht. Auch wenn diese Wirkungsweise noch nicht vollumfänglich durch Studien bewiesen wurde, ist es dennoch an der Zeit, dass auch in Österreich Cannabis legalisiert wird.
Fazit Legalisierung Cannabis in Österreich:
Die österreichische Gesetzgebung bezüglich Cannabisprodukten unterscheidet sich zu den deutschen in einigen geringen Punkten. So ist zum Beispiel in Österreich zunächst einmal der Anbau von Cannabis erlaubt, sofern der THC-Gehalt von 0,03 % nicht überschritten wird. Dies ist zum Beispiel immer bei Jungpflanzen der Fall. Aber auch dann, wenn der angebaute Cannabis nicht als Suchtmittel angebaut wird, sondern beispielsweise als Zierpflanze, ist dies erlaubt.
Trotzdem ist auch Österreich von einer Legalisierung von Cannabis noch weit entfernt. Was allerdings erlaubt ist, sind die unzähligen CBD Produkte, die es gibt, wie zum Beispiel CBD Öle oder CBD Kristalle. Wer diese erwerben möchte, kann dies offiziell bei Cannabis.Tirol. Handelt es sich allerdings um ein Arzneimittel, dann muss dieses in Österreich über eine Apotheke bezogen werden.